Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde von AG Ballon Adolf Kohl und Gerhard Weber GbR, nachfolgend AG Ballon genannt, den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Ballonfahrt verbindlich an. Der Auftraggeber steht für den Fahrgast und für weitere mit angemeldete Teilnehmer und deren Vertragsverpflichtung ein. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung oder der Ausstellung von Gutscheinen durch AG Ballon zustande. Das Beförderungsentgelt ist im voraus innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellungsdatum des Gutscheines als Gesamtbetrag zu zahlen. Nach Eingang der Zahlung erhält der Gutschein seine Gültigkeit. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der jeweilige Auftraggeber und Fahrgast. In Ausnahmefällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen für die Durchführung der Ballonfahrt beauftragen. Die Haftung übernimmt in diesem Fall das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.

2. Leistungsbeschreibung

Das Zustandekommen einer Ballonfahrt unterliegt aufgrund der starken Witterungsabhängigkeit, flugsicherungstechnischen und behördlichen Auflagen besonderen Bedingungen. Die Leistungen von AG Ballon teilen sich daher in eine Dienstleistung und eine Ballonfahrt. Die Dienstleistung besteht im wesentlichen aus der Einbuchung in unser System und der fortlaufenden Betreuung des Kunden. Mit der Übergabe des Gutscheines (Fahrschein) erwirbt der Fahrgast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unserer Leistungsbeschreibung, der Preisliste und dem Gutschein. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung von AG Ballon liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, so gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt. Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch AG Ballon.

3. Gültigkeit, Übertragbarkeit, Rücktritt

Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins ist auf diesem schriftlich vermerkt. Sie kann in Absprache mit AG Ballon aus wichtigem Grund verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit des Gutscheines besteht keine Verpflichtung zur Beförderung oder zur Rückerstattung des gezahlten Fahrpreises. Gutscheine sind auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzung nach Abs. 5 erfüllen und auf dem Gutschein nichts gegenteiliges vermerkt ist. Eine Stornierung des Vertrages zur Durchführung einer Ballonfahrt ist nicht möglich. Der Auftraggeber kann aber während der Gültigkeit des Gutscheines schriftlich vom Vertrag zur Durchführung einer Ballonfahrt zurücktreten. Innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum des Gutscheines entstehen keine Kosten. Danach werden 20% und nach einer Terminvereinbarung 30% vom regulären Fahrpreis berechnet.

4. Terminvereinbarung

Für die Planung Ihrer Ballonfahrt rufen Sie uns bitte an. Fahrtermine werden von uns vorgegeben, erfolgen jedoch möglichst unter Berücksichtigung der Terminwünsche des Auftraggebers oder der Fahrgäste. Vereinbarte Termine in mündlicher oder schriftlicher Form sind verbindlich und können nur mit unserer Zustimmung bis 48 Stunden vor Fahrtantritt geändert werden. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, Ihnen rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Um dies zu gewährleisten, haben Sie dafür Sorge zu tragen, telefonisch erreichbar zu sein. Da Ballonfahrten aus technischen und wetterbedingten Gründen auch kurzfristig ausfallen können, geht Ihr vergebliches Antreten nicht zu unseren Lasten. In diesem Fall werden Reservetermine angeboten, jedoch besteht kein Anspruch auf umgehende Erfüllung Ihres Terminwunsches. Informationen über die Durchführungsmöglichkeiten der Ballonfahrten basieren auf den aktuellen Wetterinformationen des Deutschen Wetterdienstes. Für pünktliches Erscheinen am Treffpunkt ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage führt zum ersatzlosen Verlust des eingezahlten Fahrpreises oder bei nicht vollständiger Bezahlung zum Schadenersatz des noch offenen Fahrpreises.

5. Gesundheitliche und körperliche Voraussetzungen

Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens zur Terminvereinbarung bekannt zu geben. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden. Bei Gelenk- und Bandscheibenbeschwerden, Osteoporose u.a. erfolgt die Beförderung nur auf eigenes Risiko des Fahrgastes. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Eine Beförderung von Kindern unter 10 Jahren und einer Größe unter 1,30 m ist in der Regel nicht vorgesehen. In Einzelfällen entscheidet der Ballonführer über die Mitfahrt.

6. Haftung, Schadensfälle

Die Haftung des Luftfahrtunternehmens bzw. Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz. Schadenersatzforderungen gegen das Luftfahrtunternehmen können nur in der Höhe der Leistungsverpflichtung der Versicherungen geltend gemacht werden. Für jeden eingesetzten Ballon besteht eine Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung und für jeden Fahrgast eine Unfallversicherung für den Fall des Todes oder der dauernden Erwerbsunfähigkeit mit den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach § 44 Luftverkehrsgesetz tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um den Schaden zu vermeiden oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten. Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte, sowie privates Handgepäck wird nicht übernommen. Der Fahrgast ist selbst für eine stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Schäden oder Ersatzansprüche sind unverzüglich dem Luftfrachtführer oder spätestens nach 2 Tagen der Geschäftsstelle von AG Ballon anzuzeigen und geltend zu machen.

7. Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten

Die Auswahl des Startplatzes, zusätzlicher Fahrgäste und die Zuteilung der Plätze im Korb werden vom Ballonführer festgelegt. Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen. Ballonfahren erfordert einigen sportlichen Einsatz. Kleiden Sie sich, als wollten Sie abseits der Wege wandern gehen. Keine kurzen Hosen oder kurze Oberteile. Benutzen Sie bevorzugt Sachen aus Baumwolle und feste Schuhe, keinesfalls hohe Absätze. Der Ballonführer wird Sie beim Auf- und Abbau aktiv beteiligen. Dies gilt nur dann, wenn Sie sich dazu in der Lage sehen und Sie damit einverstanden sind. Ziehen Sie an keiner Leine oder an den Schläuchen. Halten Sie sich im Korb ausschließlich an den vorgesehenen Halteschlaufen fest. Gehen Sie vor der Landung leicht in die Knie und verlassen Sie den Korb nach der Landung nur nach Anweisung des Piloten. Vermeiden Sie Alkoholgenuss vor der Fahrt und beachten Sie das Rauchverbot im und am Korb und Hüllenstoff. Werfen Sie während einer Ballonfahrt nichts über Bord. Die Nichtbeachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Ausschluss von der Ballonfahrt ohne Kostenerstattung führen.

8. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Luftfahrtunternehmens. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Teile davon unberührt.

AG Ballon, Adolf Kohl und Gerhard Weber GbR, 01.03.2016